Rechtliches

Unterschrift beglaubigen lassen: Wo, wie und was es kostet

Adelheid Brockhusen Adelheid Brockhusen · Veröffentlicht am

Manche Stellen wollen nicht nur deine Unterschrift, sondern auch eine Bestätigung, dass sie wirklich von dir stammt. In Österreich holst du sie beim Notar oder beim Bezirksgericht. Hier erfährst du, was die Beglaubigung bestätigt, was sie kostet, wann sie Pflicht ist und ob du sie auch online machen kannst.

Was bedeutet „Unterschrift beglaubigen“?

Bei der Beglaubigung bestätigt eine Amtsperson, „dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist“, also von der Person stammt, die vor ihr unterschrieben oder ihre Unterschrift als eigene anerkannt hat1. Zum Inhalt des Dokuments sagt sie nichts: Über dessen Richtigkeit werden laut oesterreich.gv.at keine Feststellungen getroffen1. Das unterscheidet die Beglaubigung vom Notariatsakt, bei dem der Notar den Inhalt mit dir bespricht.

Wer beglaubigt in Österreich?

StelleKann beglaubigenKosten
NotarUnterschriften auf PrivaturkundenTarif nach Notariatstarifgesetz, meist die günstigere Wahl
BezirksgerichtUnterschriften auf PrivaturkundenGerichtsgebühr nach Gerichtsgebührengesetz, meist höher

Das Bezirksgericht und der Notar sind die beiden Stellen, die oesterreich.gv.at für die Beglaubigung nennt1. Ein Gemeindeamt oder Magistrat taucht dort nicht auf, frag also nicht dort nach, sondern such dir einen Notar in deiner Nähe oder das zuständige Bezirksgericht. Beim Preis liegt der Notar bei höheren Werten spürbar unter dem Gericht2.

Beglaubigung, Beurkundung und beglaubigte Kopie

Die drei Begriffe werden oft verwechselt, sind aber verschiedene Leistungen:

  • Beglaubigung der Unterschrift: Bestätigt nur, dass die Unterschrift von dir stammt.
  • Beglaubigte Kopie: Bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Mit deiner Unterschrift hat sie nichts zu tun und kostet anders.
  • Beurkundung (Notariatsakt): Der Notar errichtet das Dokument selbst und prüft den Inhalt mit dir. Das ist der teurere und aufwendigere Weg.

Wann brauchst du eine Beglaubigung?

Am bekanntesten ist das Grundbuch: Für eine Eintragung ins Grundbuch („Einverleibung“) braucht es öffentliche Urkunden oder Privaturkunden, auf denen die Unterschriften der Parteien gerichtlich oder notariell beglaubigt sind (§ 31 GBG)3. Das betrifft etwa Löschungserklärungen, Vollmachten für den Grundbuchsverkehr und Pfandbestellungen.

  • Grundbuch: Einverleibungen brauchen beglaubigte Unterschriften der Parteien3.
  • Behörden und Banken: Manche fordern sie auf Vollmachten oder Erklärungen. Welche, steht in der Aufforderung.
  • Dokumente fürs Ausland: Ausländische Stellen wollen oft eine beglaubigte Unterschrift, manchmal samt Apostille.
  • Kredit- und Pfandurkunden: Die Gebühr hängt hier vom Kredithöchstbetrag ab4.

Was du mitbringen musst

  1. Gültigen amtlichen Ausweis mit Foto. Zum Beispiel ein Reisepass oder Personalausweis, denn die Amtsperson muss deine Identität feststellen.
  2. Das Dokument, aber noch nicht unterschrieben. Unterschreiben oder die Unterschrift als deine bestätigen musst du vor Ort1.
  3. Dich selbst. Du musst persönlich erscheinen (bei der digitalen Variante per Video).
  4. Termin und Zahlungsmittel: Frag vorab, ob du einen Termin brauchst und wie du zahlst.

Der Ablauf ist kurz: Du weist dich aus, unterschreibst vor der Amtsperson oder erklärst die vorhandene Unterschrift für deine eigene, und sie setzt ihren Beglaubigungsvermerk samt Siegel auf das Dokument.

Was kostet die Beglaubigung?

In Österreich hängt der Preis vom Wert des Gegenstands ab, über den das Dokument geht. Beim Notar nennt das Notariatstarifgesetz in der untersten Stufe (Wert bis 360 Euro) 2,80 Euro, in der nächsten (bis 730 Euro) 3,60 Euro und darüber weitere Stufen5. Für jede weitere gleichzeitig abgegebene Unterschrift fällt nur die halbe Gebühr an5. Dazu kommen Umsatzsteuer und eine Bundesgebühr.

Was du am Ende bezahlst, zeigt die Tabelle eines Notariats nach dem Stand vom 1. Juli 2025 (Preise inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer und Bundesgebühr)2. Die Werte sind Beispiele, die Notariatskammer nennt sie unverbindlich.

Wert des Dokuments bisNotar, eine UnterschriftGericht, eine Unterschrift
360 Euro24,36 Euro27,34 Euro
3.630 Euro29,28 Euro41,00 Euro
10.890 Euro37,92 Euro78,00 Euro
39.930 Euro72,48 Euro98,00 Euro

Beim Gericht kommt zur Gebühr nach der Tarifpost 11 des Gerichtsgebührengesetzes laut Justiz-Skriptum eine wertunabhängige Zusatzgebühr von 23 Euro hinzu, die auch bei mehreren Unterschriften nur einmal anfällt4. Bei einer Vollmacht ohne Geldwert fällt meist die niedrige Stufe an. Bei Kredit- und Pfandurkunden zählt der Höchstbetrag4. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, achtet auf die Umsatzsteuer: Beim Gericht fällt keine an2.

Unterschrift für das Dokument vorbereiten

Du willst deine Unterschrift vor dem Termin üben oder als Datei für Formulare parat haben? Digitalisiere sie kostenlos. Beglaubigt wird trotzdem vor Ort, und die Datei ist keine qualifizierte elektronische Signatur.

Unterschrift digitalisieren

Digital beglaubigen mit ID Austria

Österreichische Notare bieten die Beglaubigung auch digital an. Der Notar stellt zuerst deine Identität fest, entweder mit ID Austria oder in einem eigenen Videoverfahren nach der Notar-E-Identifikationsverordnung. In einer Videokonferenz setzt du deine qualifizierte elektronische Signatur unter seiner Aufsicht, danach fügt der Notar Beglaubigungsklausel und Signatur hinzu6. Wie die QES funktioniert, steht im Beitrag über die qualifizierte elektronische Signatur.

Grenzen gibt es trotzdem: Testamente lassen sich nicht elektronisch errichten, und für beglaubigte Abschriften muss der Notar das Original in der Hand haben6. Wenn du das Dokument im Ausland brauchst, frag die empfangende Stelle, ob sie eine digitale Beglaubigung anerkennt.

Beglaubigung fürs Ausland: die Apostille

Verlangt eine ausländische Stelle mehr als die Beglaubigung, folgt oft die Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Für Urkunden von Notaren und Gerichten ist laut dem Land Steiermark das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zuständig, nicht die Landesverwaltung7. In Länder ohne Haager Übereinkommen führt der Weg stattdessen über die Botschaft oder das Konsulat des Ziellands.

Schritt für Schritt: So gehst du vor

  1. Kläre, welche Art Beglaubigung die Stelle verlangt (nur Unterschrift, auch Kopie, oder gar Beurkundung).
  2. Such Notar oder Bezirksgericht in deiner Nähe und frag nach Termin und Preis.
  3. Bereite das Dokument vor, aber unterschreibe noch nicht.
  4. Geh mit Ausweis zum Termin und unterschreibe vor Ort.
  5. Prüfe vor dem Weggehen, dass Name, Datum und Siegel stimmen, und bezahle die Gebühr.
  6. Soll das Dokument ins Ausland: kläre, ob eine Apostille nötig ist.

Häufige Fehler

  • Das Dokument vorher unterschrieben, obwohl du vor der Amtsperson unterschreiben sollst.
  • Abgelaufenen Ausweis dabeigehabt.
  • Zum Gemeindeamt gegangen, obwohl in Österreich Notar oder Bezirksgericht beglaubigen.
  • Beglaubigung der Unterschrift mit der beglaubigten Kopie verwechselt.

Was als eigenhändige Unterschrift zählt, steht im verlinkten Ratgeber. Und wenn du dir für Formulare eine saubere Unterschrift wünschst, schau dir unsere Profi-Unterschrift an, die wir persönlich prüfen.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Gebühren und Zuständigkeiten ändern sich; prüfe sie vor dem Termin bei der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich in Österreich meine Unterschrift beglaubigen lassen?

Beim Notar oder beim Bezirksgericht. Das nennt oesterreich.gv.at als zuständige Stellen.

Was kostet eine Unterschriftsbeglaubigung in Österreich?

Nach dem Stand von Juli 2025 etwa 24 Euro beim Notar und 27 Euro beim Gericht für eine Unterschrift bei niedrigem Wert, mehr bei höherem Wert. Weitere gleichzeitige Unterschriften sind günstiger.

Brauche ich für das Grundbuch eine beglaubigte Unterschrift?

Ja. Nach § 31 GBG braucht eine Einverleibung öffentliche Urkunden oder Privaturkunden mit gerichtlich oder notariell beglaubigten Unterschriften.

Was muss ich zur Beglaubigung mitbringen?

Einen amtlichen Lichtbildausweis und das noch nicht unterschriebene Dokument.

Kann ich online beglaubigen lassen?

Ja, bei Notaren per Videokonferenz mit ID Austria oder Videoidentifikation. Testamente und beglaubigte Abschriften sind ausgenommen.

Quellen

  1. 1oesterreich.gv.at: Beglaubigung (oesterreich.gv.at)
  2. 2Notariat Perchtoldsdorf: Beglaubigungsgebühren ab 1. Juli 2025 (Brutto, Bundesgebühr inklusive) (notariat-perchtoldsdorf.at)
  3. 3§ 31 Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG) (jusline.at)
  4. 4Justiz: Skriptum Gebühren und Kosten (TP 11 GGG, Beglaubigung von Unterschriften) (elan.justiz.gv.at)
  5. 5§ 25 Notariatstarifgesetz (NTG), Beglaubigung von Unterschriften (jusline.at)
  6. 6Notariat Salzburg: Digitales Notariat (notarsalzburg.at)
  7. 7Land Steiermark: Beglaubigung und Apostille (verwaltung.steiermark.at)
Adelheid Brockhusen

Über den Autor

Adelheid Brockhusen

Adelheid Brockhusen schreibt über Handschrift, Unterschriften und die Gewohnheiten dahinter. Für jeden Artikel trägt sie die Zahlen aus Studien, Statistikämtern und anderen Primärquellen zusammen und prüft jede Zahl an der Seite, von der sie stammt.

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