Rechtliches

Unterschrift ändern: Darf man das? Ausweis, Bank, Hochzeit

Adelheid Brockhusen Adelheid Brockhusen · Veröffentlicht am

Deine Unterschrift stammt vermutlich aus der Schulzeit und gefällt dir längst nicht mehr. Oder du hast geheiratet und fragst dich, wie du jetzt unterschreibst. Die gute Nachricht: Du darfst deine Unterschrift ändern, und es braucht dafür keine Genehmigung. Wichtig ist nur, dass du danach konsequent bei der neuen bleibst und die richtigen Stellen informierst.

Darf man seine Unterschrift ändern?

Ja. Es gibt kein Gesetz, das dir eine bestimmte Unterschrift vorschreibt, und du musst eine Änderung bei keiner Behörde anmelden. Wo das Gesetz Schriftlichkeit verlangt, kommt ein Vertrag nach § 886 ABGB durch die Unterschrift der Parteien zustande1 (den Gesetzestext findest du bei Jusline). Wie schön oder altmodisch sie aussieht, steht dort nicht.

In der Praxis zählt etwas anderes: Beständigkeit. Eine Unterschrift soll beim Gegenüber ankommen als „die Unterschrift von dieser Person“. Banken, Ämter und Vertragspartner vergleichen sie teilweise mit einer hinterlegten Probe. Wechselst du ständig, entstehen Rückfragen. Wechselst du einmal und bleibst dabei, ist das kein Problem.

Wie stark darf die neue von der alten abweichen?

Dafür gibt es keine Grenze im Gesetz. Praktisch ist eine behutsame Änderung (gleiche Grundform, sauberer ausgeführt) für andere leichter nachvollziehbar als ein kompletter Neustart. Ein kompletter Neustart ist aber erlaubt, solange du die Stellen informierst, die eine Probe haben.

Warum Leute ihre Unterschrift ändern

  • Die alte stammt aus der Schulzeit und wirkt unreif oder unleserlich.
  • Ein neuer Name nach Heirat, Scheidung oder Namensänderung.
  • Ein neuer Beruf, in dem du viel unterschreibst und professioneller auftreten willst.
  • Die alte ist zu aufwendig oder schmerzt nach langer Schreibarbeit in der Hand.

Ausweis und Reisepass: Was gilt?

Die Unterschrift des Dokumenteninhabers gehört beim Reisepass zu den Daten, die das Passgesetz nennt2. Daraus folgt:

  • Dein laufender Reisepass bleibt gültig. Eine geänderte Unterschrift allein ist kein Grund, ihn zu tauschen. Die neue Unterschrift kommt erst bei der nächsten Beantragung aufs Dokument.
  • Beim nächsten Antrag unterschreibst du so, wie du künftig unterschreiben willst. Diese Unterschrift begleitet dich dann, solange der Pass gilt. Für Kinder ab dem 12. Geburtstag beträgt die Gültigkeit zehn Jahre, davor zwei bzw. fünf Jahre3.
  • Kinder müssen nicht selbst unterschreiben. Beim Antrag für Minderjährige leistet die Unterschrift im Scanfeld des Formulars das Kind selbst oder eine Begleitperson bzw. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Passbehörde in Blockbuchstaben3. Wie das bei deinem Kind genau abläuft, klärt die Passbehörde beim Antrag.

Aktuelle Informationen zum Antrag findest du auf oesterreich.gv.at und bei deiner Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat.

Tipp: Wenn dein Reisepass bald abläuft, ist das der ideale Zeitpunkt für eine neue Unterschrift. Du übst vorher, damit sie beim Antrag locker und gleichmäßig gelingt. Danach passt sie zum Dokument, das du auf Reisen vorzeigst.

Auch der Reisepass behält seine alte Unterschrift, bis er abläuft oder ersetzt wird. Wer bald reist, muss deshalb nichts vorziehen. Hast du Dokumente, bei denen du dich mit dem Ausweis ausweist (etwa bei Bank oder Notariat), erwähne einfach, dass du deine Unterschrift inzwischen geändert hast. Das vermeidet Rückfragen.

Wen du über die neue Unterschrift informieren solltest

Es gibt keine zentrale Stelle, bei der man eine Unterschrift „ummeldet“. Du kümmerst dich um die Orte, an denen eine Probe liegt:

StelleWas zu tun ist
BankNeue Unterschriftsprobe hinterlegen (Unterschriftenkarte). Am besten in der Filiale oder nach Vorgabe deiner Bank.
VersicherungenMeist nicht nötig. Bei Vollmachten oder Kündigungen mit Original-Unterschrift hilft ein kurzer Hinweis.
ArbeitgeberPersonalabteilung informieren, wenn du Verträge oder Vollmachten unterzeichnest.
VertragspartnerBei laufenden Verträgen mit Bevollmächtigung (Vermietung, Geschäftspartner) kurz Bescheid geben.
Behörden, ÄmterKeine Meldung nötig. Neue Unterschrift bei Anträgen einfach verwenden.

Checkliste: So wechselst du deine Unterschrift

  1. Entwurf entwickeln. Probier verschiedene Stile aus, bis eine Version zu dir passt. Mit unserem kostenlosen Generator kannst du Entwürfe für deinen Namen ansehen.
  2. Ideen holen. Beispiele findest du in 40 Unterschrift Ideen.
  3. Üben. Mach es in Ruhe, wie in Unterschrift üben beschrieben. Erst wenn sie flüssig ist, benutzt du sie im Alltag.
  4. Stichtag wählen. Ab diesem Tag unterschreibst du überall mit der neuen. Keine Mischformen.
  5. Bank informieren. Neue Unterschriftsprobe hinterlegen.
  6. Arbeitgeber und Vertragspartner informieren, wo deine Unterschrift als Probe dient.
  7. Beim nächsten Ausweis- oder Passantrag die neue Unterschrift leisten.

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Nach der Hochzeit oder Namensänderung

Wenn sich dein Name ändert, ändert sich meist auch das, was du unterschreibst. Dann gilt:

  • Reisepass neu beantragen. Eine Namensänderung kann nicht in den Reisepass eingetragen werden, du musst einen neuen beantragen45. Als Nachweis brauchst du eine entsprechende Urkunde, zum Beispiel die Heiratsurkunde oder einen rechtskräftigen Namensänderungsbescheid3. Die neue Unterschrift mit dem neuen Namen kommt dann gleich aufs Dokument.
  • Unterschrift mit neuem Namen. Du unterschreibst künftig mit dem Namen, der in deinen Papieren steht.
  • Bank und Arbeitgeber brauchen den neuen Namen und eine neue Probe.

Praktischer Tipp für die Zeit des Übergangs: Bewahre Kopien der wichtigen Dokumente mit der alten Unterschrift auf. Falls später jemand fragt, wann welche Unterschrift galt, kannst du es belegen.

Doppelnamen: Wie unterschreibe ich?

Das österreichische Recht kennt den Doppelnamen ausdrücklich: Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder aus ihren beiden Familiennamen einen Doppelnamen bilden, der aus höchstens zwei Teilen besteht und mit Bindestrich geschrieben wird (§ 93 ABGB)6. Bei einem Doppelnamen ist die Unterschrift meist der volle Name oder zumindest erkennbare Teile davon. Ob du im Alltag nur einen Teil unterschreibst, ist in vielen Fällen unproblematisch. Bei Verträgen und Formularen solltest du jedoch so unterschreiben wie in den Papieren. Im Zweifel frag bei der Stelle nach, die das Dokument verlangt. Verbindliche Vorgaben gibt es meist nur bei Notar, Bank oder Behörde.

Und wenn die Bank beim Abgleich zögert?

Bei Aufträgen mit Original-Unterschrift, Vollmachten oder Kreditverträgen kann die Bank die Unterschrift prüfen. Hast du die neue Probe noch nicht hinterlegt, kann das zu Verzögerungen führen. Geh dann mit Ausweis in die Filiale und lass die Probe aktualisieren. Wie deine Bank das genau handhabt, steht in ihren Geschäftsbedingungen. Allgemeine Fragen zu Bankgeschäften beantwortet auch die Arbeiterkammer.

Digitale Unterschrift mitziehen

Wenn du deine Unterschrift auch als Bild nutzt (unter PDFs, in Word oder in der E-Mail-Signatur), tausche die alte Datei überall aus, damit nicht beide Versionen kursieren. Wie das geht, steht in Unterschrift in der E-Mail-Signatur und in Unterschrift in PDF einfügen. Aus einem Foto deiner neuen Unterschrift machst du mit der Digitalisierung ein sauberes PNG mit transparentem Hintergrund. Beachte: Ein eingefügtes Bild ist keine qualifizierte elektronische Signatur und ersetzt die eigenhändige Unterschrift dort nicht, wo das Gesetz Schriftform verlangt.

Risiken: Was schiefgehen kann

  • Abweichung bei der Bank. Verglichen wird die Unterschrift mit der hinterlegten Probe. Weicht sie stark ab, kann die Bank Rückfragen stellen oder Aufträge zurückweisen. Hinterlege deshalb die neue.
  • Mischformen. Wer mal die alte, mal die neue Version nutzt, wirkt beliebig. Das kann bei Streitigkeiten zu unnötigen Zweifeln führen.
  • Verträge aus der Vergangenheit. Sie bleiben gültig. Eine neue Unterschrift ändert nichts an früheren Verträgen.
  • Schnell hingeworfen. Wenn die neue noch unsicher wirkt, kann sie bei einer Echtheitsprüfung schlechter zu belegen sein. Üb sie, bis sie sicher sitzt.

Mehr dazu, was als eigenhändige Unterschrift zählt, steht in Eigenhändige Unterschrift: Was zählt und was nicht?. Und falls du dich fragst, was dein Schriftzug über dich aussagt: Graphologie im Faktencheck.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Die Bedingungen deiner Bank und die Vorgaben der jeweiligen Behörde können abweichen, im Zweifel frag dort nach. Eine digitalisierte Unterschrift ist keine qualifizierte elektronische Signatur.

Häufige Fragen

Darf man seine Unterschrift ändern?

Ja. Es gibt kein Gesetz, das eine bestimmte Unterschrift vorschreibt, und eine Meldung bei Behörden ist nicht nötig. Informiere aber deine Bank und bleib danach bei der neuen Version.

Muss ich meinen Reisepass ändern, wenn ich meine Unterschrift ändere?

Nein. Der Pass bleibt gültig. Die neue Unterschrift kommt beim nächsten Antrag aufs Dokument. Anders ist es bei einer Namensänderung: Dann musst du einen neuen Pass beantragen.

Müssen Kinder im Reisepass selbst unterschreiben?

Beim Antrag für Minderjährige kann das Kind die Unterschrift im Scanfeld selbst leisten, sonst tut es eine Begleitperson oder die Passbehörde in Blockbuchstaben.

Muss ich der Bank eine neue Unterschrift melden?

Das ist dringend zu empfehlen. Banken vergleichen die Unterschrift mit der hinterlegten Probe, bei großen Abweichungen kann es Rückfragen geben.

Wie unterschreibe ich mit Doppelnamen?

Am sichersten so, wie der Name in deinen Papieren steht. Im Alltag reicht oft ein erkennbarer Teil, bei Verträgen und Formularen frag im Zweifel bei der Stelle nach.

Quellen

  1. 1§ 886 ABGB, Schriftlichkeit (jusline.at)
  2. 2§ 3 PassG 1992, Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen (jusline.at)
  3. 3oesterreich.gv.at: Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren (oesterreich.gv.at)
  4. 4oesterreich.gv.at: Reisepass (oesterreich.gv.at)
  5. 5Stadt Wien: Korrektur und Aktualisierung in Reisepässen (wien.gv.at)
  6. 6§ 93 ABGB, Name der Ehegatten (jusline.at)
Adelheid Brockhusen

Über den Autor

Adelheid Brockhusen

Adelheid Brockhusen schreibt über Handschrift, Unterschriften und die Gewohnheiten dahinter. Für jeden Artikel trägt sie die Zahlen aus Studien, Statistikämtern und anderen Primärquellen zusammen und prüft jede Zahl an der Seite, von der sie stammt.

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